Ein liebes Hallo an euch Versicherungsprofis hier im Forum :winke:.
Ich habe da eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Aufgrund meiner (schlechten) gesundheitlichen Situation möchte ich mein Pferd meiner jetzigen RB über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen.
Die Details sind noch nicht genau ausgemacht, aber der Plan war, dass sie die Stallmiete zahlt und ich den Rest, also auch die Tierhalterhaftpflicht. Jetzt wollte ich mich im Internet darüber informieren, aber überall, auch in den Musterverträgen steht, dass der neue Besitzer eine eigene Versicherung abschließen muss. Das würden wir aber gerne umgehen, meine RB ist noch minderjährig, ich bin sehr froh, dass ihre Eltern der Idee überhaupt zugestimmt haben und kann verstehen, dass sie keine eigene Versicherung abschließen wollen. Das wichtigste ist für mich, mein Pferd gut umsorgt zu wissen, und das ist es bei meiner RB auf jeden Fall.
Habe dann bei meiner Versicherung nachgefragt, was man da machen kann. Also in meiner Tierhalterhaftpflicht sind neben RB´s und Fremdreitern auch Tierhüter mitversichert. Die Dame am Telefon konnte mit dem Begriff "Pferd zur Verfügung" nichts anfangen und sie konnte mir auch nicht genau sagen, was der Begriff "Tierhüter" alles umfasst. Aber sie hat gesagt, wenn wir einen "Leihvertrag" draus machen, wäre meine RB auf jeden Fall mitversichert.
Jetzt bin ich aber doch sehr unsicher, ob das so einfach geht. Normal ist ja Sinn der Sache, dass das Eigentum bei mir bleibt und meine RB die Besitzerin wird. Ist der Besitzer auch automatisch der Halter? Dann bräuchte sie ja zwingend eine eigene Versicherung, oder? Und wenn man einen "Leihvertrag" macht, ist derjenige, der das Pferd leiht dann auch der Besitzer? Oder der Tierhüter? Meine RB müsste dann ja Tierhüter sein, um in meiner Versicherung abgesichert zu sein, wie lässt sich das vertraglich festhalten?
Mir raucht ehrlich gesagt schon der Kopf :confused: Ich bin in solchen Sachen ein absoluter Laie....
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!!!
Liebe Grüße
Ich habe da eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Aufgrund meiner (schlechten) gesundheitlichen Situation möchte ich mein Pferd meiner jetzigen RB über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen.
Die Details sind noch nicht genau ausgemacht, aber der Plan war, dass sie die Stallmiete zahlt und ich den Rest, also auch die Tierhalterhaftpflicht. Jetzt wollte ich mich im Internet darüber informieren, aber überall, auch in den Musterverträgen steht, dass der neue Besitzer eine eigene Versicherung abschließen muss. Das würden wir aber gerne umgehen, meine RB ist noch minderjährig, ich bin sehr froh, dass ihre Eltern der Idee überhaupt zugestimmt haben und kann verstehen, dass sie keine eigene Versicherung abschließen wollen. Das wichtigste ist für mich, mein Pferd gut umsorgt zu wissen, und das ist es bei meiner RB auf jeden Fall.
Habe dann bei meiner Versicherung nachgefragt, was man da machen kann. Also in meiner Tierhalterhaftpflicht sind neben RB´s und Fremdreitern auch Tierhüter mitversichert. Die Dame am Telefon konnte mit dem Begriff "Pferd zur Verfügung" nichts anfangen und sie konnte mir auch nicht genau sagen, was der Begriff "Tierhüter" alles umfasst. Aber sie hat gesagt, wenn wir einen "Leihvertrag" draus machen, wäre meine RB auf jeden Fall mitversichert.
Jetzt bin ich aber doch sehr unsicher, ob das so einfach geht. Normal ist ja Sinn der Sache, dass das Eigentum bei mir bleibt und meine RB die Besitzerin wird. Ist der Besitzer auch automatisch der Halter? Dann bräuchte sie ja zwingend eine eigene Versicherung, oder? Und wenn man einen "Leihvertrag" macht, ist derjenige, der das Pferd leiht dann auch der Besitzer? Oder der Tierhüter? Meine RB müsste dann ja Tierhüter sein, um in meiner Versicherung abgesichert zu sein, wie lässt sich das vertraglich festhalten?
Mir raucht ehrlich gesagt schon der Kopf :confused: Ich bin in solchen Sachen ein absoluter Laie....
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!!!
Liebe Grüße
Pferd zur Verfügung- Frage zu Versicherung
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