AKU - Mängelhaftung

lundi 29 décembre 2014

Hallo,

ich bin gerade dabei mir ein 2. Pferd zu kaufen, da meine alte Stute nur noch bedingt reitbar ist.

Nun bin ich leider ein gebranntes Kind und habe schon viel Mist mit Verträgen erlebt.



Nun gibt es schon Probleme beim Kaufvertrag.

die Verkäuferin will das wir folgende Paragraphen streichen..



Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist von 24 Monaten ab Übernahme des Pferdes durch den Käufer.

Die Mängelhaftung des Verkäufers bestimmt sich uneingeschränkt nach den

einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für die Annahme eines Mangels reicht es bereits

aus, wenn ein Mangel auf mehreren Ursachen beruhen kann und nicht zu klären ist, auf

welcher Ursache der jeweilige Mangel basiert.

Für alle Mängel gilt unabhängig von der Art des Mangels zu Gunsten des Käufers die

Vermutungsregelung des § 476 BGB. Dabei sind sich die Parteien im übrigen darüber

einig, dass die gesetzliche Vermutungswirkung des § 476 BGB durch den Verkäufer

nicht bereits dadurch zur Überzeugung des Gerichts widerlegt ist, dass nachgewiesen

wird, dass das Pferd zum Zeitpunkt der Übergabe auf Grund von Probereiten etc. nicht

lahmte oder bestimmte Verhaltensweisen nicht aufgewiesen hat.

Die im Auftrage des Käufers durchgeführte Ankaufsuntersuchung dient ausschließlich

der Information des Käufers und ist kein Beweismittel zu Führung des Gegenbeweises

durch den Verkäufer im Sinne des § 292 ZPO und muss daher auch nicht dem Verkäufer

zugänglich gemacht werden.



Leider kenne ich mich mit Verträgen nicht sonderlich gut aus, aber ich habe das Gefühl das dieser Paragraph mit als Käufer absichert oder?





AKU - Mängelhaftung

0 commentaires:

Enregistrer un commentaire

 

Lorem

Ipsum

Dolor