Bräuchte mal eure Hilfe:
Ist bei der Einräumung eines Vorkaufsrechtes (mit angemessener Vertragsstrafe) die Vereinbarung eines Fixpreises rechtens,oder ggf. sittenwidrig?
Beispiel:
Verkäufer A verkauft ein Pferd an Käufer B zum Preis von 20 k,im Kaufvertrag wünscht er ein Vorkaufsrecht in gleicher Höhe,bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 6 k eingetragen.
Das Pferd entwickelt sich prächtig und zwei Jahre später kann B das Pferd für 40 k weiterverkaufen.
Er bietet A das Pferd für eben diese Summe an,der beruft sich auf die "alte" Vereinbarung und möchte nur 20 zahlen,woraufhin B das Pferd an C für eben diese 40 verkauft.
Jetzt die Frage: Muss B nun an A die 6 k Strafe zahlen,oder nicht,da diese Vereinbarung aufgrund der Tatsache,dass damals ein reeller (und weit ab von einer Schutzgebühr angesiedelter) Kaufpreis geflossen ist,sittenwidrig ist?
Oder erweitert:
Welche restriktiven Maßnahmen sind in einem regulären Kaufvertrag gültig,die den neuen Eigner in irgendeiner Form in seinem Verfügungsspielraum einschränken? Hierbei sollen nur Käufe berücksichtigt werden,wo nennenswert Geld geflossen ist,keine Schenkungs- oder Schutzverträge.
Danke für eure Hilfe
Ist bei der Einräumung eines Vorkaufsrechtes (mit angemessener Vertragsstrafe) die Vereinbarung eines Fixpreises rechtens,oder ggf. sittenwidrig?
Beispiel:
Verkäufer A verkauft ein Pferd an Käufer B zum Preis von 20 k,im Kaufvertrag wünscht er ein Vorkaufsrecht in gleicher Höhe,bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 6 k eingetragen.
Das Pferd entwickelt sich prächtig und zwei Jahre später kann B das Pferd für 40 k weiterverkaufen.
Er bietet A das Pferd für eben diese Summe an,der beruft sich auf die "alte" Vereinbarung und möchte nur 20 zahlen,woraufhin B das Pferd an C für eben diese 40 verkauft.
Jetzt die Frage: Muss B nun an A die 6 k Strafe zahlen,oder nicht,da diese Vereinbarung aufgrund der Tatsache,dass damals ein reeller (und weit ab von einer Schutzgebühr angesiedelter) Kaufpreis geflossen ist,sittenwidrig ist?
Oder erweitert:
Welche restriktiven Maßnahmen sind in einem regulären Kaufvertrag gültig,die den neuen Eigner in irgendeiner Form in seinem Verfügungsspielraum einschränken? Hierbei sollen nur Käufe berücksichtigt werden,wo nennenswert Geld geflossen ist,keine Schenkungs- oder Schutzverträge.
Danke für eure Hilfe
Kaufvertrag: Vorkaufsrecht zum Fixpreis rechtens?
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