Hallo,
ich habe mal eine Frage bzw vielleicht hat hier jemand noch Ideen/Gedanken dazu :zuck:
Anfang des Jahres wurde ein Kind bei einer Reitschule angemeldet. Der Kontakt erfolgte zuerst per Facebook und dann wurde das Abnmeldeformular per eMail zugeschickt mit 4 Teilnahmeterminen.
Die Mutter druckte es aus, wählte einen Probemonat Schnuppermitgliedschaft und schickte es per Post ab.
Etwas später kauften sie ein eigenes Pony und wollten die Mitgleidschaft kündigen. Sie dachten, dass man jeden Vertrag innerhalb 14 Tagen kündigen kann und taten dies per eMail, weil bisher der ganze Kontakt darüber stattgefunden hat. Sie schickte kurz darauf auch die Kündigung per Post ab - ohne Nachweis.
Sie bekamen eine Antwortemail, dass eine Kündigung nicht zulässig sei, der Monat bezahlt werden muss.
Die Mutter bat um 4 neue Termine, damit das Kind wenigstens die Reitstunden absolvieren kann.
Ihr wurden keine neuen Termine genannt - trotz mehrmaligen Nachfragens.
Stattdessen bekam sie einige Monate später eine Mahnung wg Nichtzahlung des Betrages. Die Mutter bat erneut um Termine, an denen das Kind reiten kann.
Es kam keine Antwort.
Wieder einige Monate später erneut eine eMail mit einer Mahnung und Mahnkosten.
Die Mutter verwies auf den vorherigen eMailverlauf, dass keine weiteren Reittermine genannt worden sind und sie nicht für eine Nichterbrachte Leistung zahlt.
Wieder keine Antwort. Stattdessen kam kurze Zeit später ein Inkassobrief, wo sie aufgrund der Gebühren nun das Doppelte zahlen sollte.
Die Mutter rief b.d. Reitschule an, da auf eine Bitte zwecks Anruf per eMail nicht reagiert wurde. Ihr wurde versichert, dass die Mitarbeiterin (mit der der Emailkontakt stattgefunden hat) sich erkundigt und sich dann meldet.
1 Woche später wurde erneut angerufen. Die Mitarbeiterin konnte sich noch nicht erkundigen, versprach aber dies zu tun.
3. Anruf Die Mitarbeiterin habe mit der Chefin noch nicht sprechen können.
4. Anruf Sie wollen keine Lösung sondern das Geld haben. Sie können sich auf nichts anderes mehr einlassen.
Muss man das jetzt wirklich alles zahlen oder kann der Anwalt vielleicht noch etwas tun?
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3 Zustandekommen des Vertrages
3.1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Unterschrift (durch die gesetzlichen Vertreter) des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular bei Zugang der Anmeldebestätigung, spätes-tens mit Bereitstellung/Inanspruchnahme der Leistung zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr, auch wenn die Teilnahme ganz oder zeitweise verhindert sein sollte. Die Anmeldung zu Kursen muss schriftlich oder per Onli-ne-Anmeldung (siehe Punkt 3.3) erfolgen.
3.3 Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Möglichkeit zur Online-Anmeldung und Bezahlung der Gebühr per Lastschrifteinzugsermächtigung eingeräumt. Mit der Online-Anmeldung kommt eine vertragliche Bindung zwischen dem Kunden und XXX
3.4 Das Angebot für den Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld zahlungspflichtigen Vertrag abschließen ange-klickt hat. Nach der Online-Übermittlung der Anmeldedaten wird das Vertragsangebot des Kunden angenommen und es kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und XXX zustande. Eine Anmeldebestätigung wird nach Bearbeitung zugesendet. Die Bei-träge werden zum Fälligkeitszeitpunkt vom Konto abgebucht, diesen entnehmen Sie bitte dem Punkt 6.2. Bei ungenügender Deckung werden dem Kunden die Kosten incl. Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Bei Online-Anmeldungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
10.6 Im Kündigungsschreiben des Vertrags muss auch der Widerruf für die Einzugsermächtigung enthalten sein. Er ist in Schriftform an XXX zu richten. Ein Widerruf bzw. Barzahlung bei den Kursleitern ist nicht möglich.
10.7 Für eine explizit gewünschte Kündigungsbestätigung wird eine Bearbeitungs- und Abwicklungspauschale in Höhe von 10,- fällig. Diese wird bei Kündigungseingang vom angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen.
ich habe mal eine Frage bzw vielleicht hat hier jemand noch Ideen/Gedanken dazu :zuck:
Anfang des Jahres wurde ein Kind bei einer Reitschule angemeldet. Der Kontakt erfolgte zuerst per Facebook und dann wurde das Abnmeldeformular per eMail zugeschickt mit 4 Teilnahmeterminen.
Die Mutter druckte es aus, wählte einen Probemonat Schnuppermitgliedschaft und schickte es per Post ab.
Etwas später kauften sie ein eigenes Pony und wollten die Mitgleidschaft kündigen. Sie dachten, dass man jeden Vertrag innerhalb 14 Tagen kündigen kann und taten dies per eMail, weil bisher der ganze Kontakt darüber stattgefunden hat. Sie schickte kurz darauf auch die Kündigung per Post ab - ohne Nachweis.
Sie bekamen eine Antwortemail, dass eine Kündigung nicht zulässig sei, der Monat bezahlt werden muss.
Die Mutter bat um 4 neue Termine, damit das Kind wenigstens die Reitstunden absolvieren kann.
Ihr wurden keine neuen Termine genannt - trotz mehrmaligen Nachfragens.
Stattdessen bekam sie einige Monate später eine Mahnung wg Nichtzahlung des Betrages. Die Mutter bat erneut um Termine, an denen das Kind reiten kann.
Es kam keine Antwort.
Wieder einige Monate später erneut eine eMail mit einer Mahnung und Mahnkosten.
Die Mutter verwies auf den vorherigen eMailverlauf, dass keine weiteren Reittermine genannt worden sind und sie nicht für eine Nichterbrachte Leistung zahlt.
Wieder keine Antwort. Stattdessen kam kurze Zeit später ein Inkassobrief, wo sie aufgrund der Gebühren nun das Doppelte zahlen sollte.
Die Mutter rief b.d. Reitschule an, da auf eine Bitte zwecks Anruf per eMail nicht reagiert wurde. Ihr wurde versichert, dass die Mitarbeiterin (mit der der Emailkontakt stattgefunden hat) sich erkundigt und sich dann meldet.
1 Woche später wurde erneut angerufen. Die Mitarbeiterin konnte sich noch nicht erkundigen, versprach aber dies zu tun.
3. Anruf Die Mitarbeiterin habe mit der Chefin noch nicht sprechen können.
4. Anruf Sie wollen keine Lösung sondern das Geld haben. Sie können sich auf nichts anderes mehr einlassen.
Muss man das jetzt wirklich alles zahlen oder kann der Anwalt vielleicht noch etwas tun?
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Zitat:
3 Zustandekommen des Vertrages
3.1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Unterschrift (durch die gesetzlichen Vertreter) des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular bei Zugang der Anmeldebestätigung, spätes-tens mit Bereitstellung/Inanspruchnahme der Leistung zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr, auch wenn die Teilnahme ganz oder zeitweise verhindert sein sollte. Die Anmeldung zu Kursen muss schriftlich oder per Onli-ne-Anmeldung (siehe Punkt 3.3) erfolgen.
Zitat:
3.3 Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Möglichkeit zur Online-Anmeldung und Bezahlung der Gebühr per Lastschrifteinzugsermächtigung eingeräumt. Mit der Online-Anmeldung kommt eine vertragliche Bindung zwischen dem Kunden und XXX
3.4 Das Angebot für den Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld zahlungspflichtigen Vertrag abschließen ange-klickt hat. Nach der Online-Übermittlung der Anmeldedaten wird das Vertragsangebot des Kunden angenommen und es kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und XXX zustande. Eine Anmeldebestätigung wird nach Bearbeitung zugesendet. Die Bei-träge werden zum Fälligkeitszeitpunkt vom Konto abgebucht, diesen entnehmen Sie bitte dem Punkt 6.2. Bei ungenügender Deckung werden dem Kunden die Kosten incl. Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Bei Online-Anmeldungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Zitat:
10.6 Im Kündigungsschreiben des Vertrags muss auch der Widerruf für die Einzugsermächtigung enthalten sein. Er ist in Schriftform an XXX zu richten. Ein Widerruf bzw. Barzahlung bei den Kursleitern ist nicht möglich.
10.7 Für eine explizit gewünschte Kündigungsbestätigung wird eine Bearbeitungs- und Abwicklungspauschale in Höhe von 10,- fällig. Diese wird bei Kündigungseingang vom angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen.
Reitstunden bezahlen obwohl nicht teilgenommen
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