Hallo,
wir hatten im Stall heute einen Streitfall, über die Suche dazu hier habe ich nichts gefunden, also sorry, sollte es das Thema schon geben.
Die Frage: Ist man immer verpflichtet, beim "Spazieren gehen" am Straßenrand ein Pferd an der Trense (oder Führkette) zu führen, so dass ein normales Halfter mit Führstrick verboten ist?
Es hieß, die Versicherung würde bei Unfallschäden nicht zahlen, da mit einem Halfter keine ausreichende Kontrolle gegeben sei.
Wie ist das rechtlich, kann das Führen mit Halfter wirklich verboten sein?
Gilt das auch auf Privatwegen, die für Reiter erlaubt, aber keine offiziellen Straßen sind (z.B. Hofzuwegungen, Feldwege, Waldwege, etc.)?
wir hatten im Stall heute einen Streitfall, über die Suche dazu hier habe ich nichts gefunden, also sorry, sollte es das Thema schon geben.
Die Frage: Ist man immer verpflichtet, beim "Spazieren gehen" am Straßenrand ein Pferd an der Trense (oder Führkette) zu führen, so dass ein normales Halfter mit Führstrick verboten ist?
Es hieß, die Versicherung würde bei Unfallschäden nicht zahlen, da mit einem Halfter keine ausreichende Kontrolle gegeben sei.
Wie ist das rechtlich, kann das Führen mit Halfter wirklich verboten sein?
Gilt das auch auf Privatwegen, die für Reiter erlaubt, aber keine offiziellen Straßen sind (z.B. Hofzuwegungen, Feldwege, Waldwege, etc.)?
Ist es Pflicht, das Pferd immer an der Trense zu führen?
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