Was wäre wenn, mein am 14.2. gekauftes Pferd (mit kleiner AKU o.B.) Spat hätte (was nun bei mir diagnostiziert wird); hab ich Rückgaberecht?
Der Vertrag sieht so aus:
Mängelhaftung
Das Pferd wird verkauft wie besichtigt und probegeritten.
Eine bestimmte Beschaffenheit im Sinne von § 434 Absatz 1 BGB ist nicht vereinbart. Die Haftung des Verkäufers wird beschränkt auf gesundheitl. Mängel, die geeignet sind, die Einsatzfähigkeit des Pferdes erheblich zu beeinträchtigen.
Kann mir Jemand helfen? Bis jetzt ist nur der Verdacht und die Tage sollen die Sprunggelenke geröngt werden.
Kann ich das Pferd event. zurückgeben oder Geld zurückbekommen, falls es wirkl Spat ist?
Der Vertrag sieht so aus:
Mängelhaftung
Das Pferd wird verkauft wie besichtigt und probegeritten.
Eine bestimmte Beschaffenheit im Sinne von § 434 Absatz 1 BGB ist nicht vereinbart. Die Haftung des Verkäufers wird beschränkt auf gesundheitl. Mängel, die geeignet sind, die Einsatzfähigkeit des Pferdes erheblich zu beeinträchtigen.
Kann mir Jemand helfen? Bis jetzt ist nur der Verdacht und die Tage sollen die Sprunggelenke geröngt werden.
Kann ich das Pferd event. zurückgeben oder Geld zurückbekommen, falls es wirkl Spat ist?
Pferd mit kleiner AKU (o.B.) gekauft und nun event. Spat? Rückgabe?
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