Hallo,
mein Pferd soll umziehen und im neuen Vertrag ist folgender Punkt drin.
(8) Pro Pferd ist eine Reitbeteiligung gestattet. Für Beteiligungen über dies hinaus oder für
Personen unter 18 Jahren ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig.
Auf Nachfrage, kam folgende Antwort:
Denn die RB geht dann ja in der Herde rein (in der auch andere Pensionspferde stehen, für deren Sicherheit wir als SB haften müssen) und daher muss eure RB sicher in der Lage sein, nur euer Pferd aus der Koppel zu holen und auch alle Tore wieder sicher zu verschließen (und das auch wenn grad niemand anders am Hof ist um ihr zu helfen), damit da nichts passiert. Wenn durch eine minderjährige nicht so erfahrene RB etwas passieren würde, entsteht u.U. eine Haftungslücke. Wenn du also jemanden als RB also befugst dein Pferd zu reiten, wird sie dir als Tierhalter gleichgesetzt und du bist auch mit dran, wenn sei nicht volljährig ist.
Stimmt... die Reitbeteiligung wird mir als Pferdeeigentümer gleich gesetzt... aber ist das ein Unterschied, ob die volljährig ist oder nicht?
Ich meine... was mein Pferd "anstellt" zahlt meine Pferdehaftpflicht und wenn die RB was macht, wo fremdes Eigentum beschädigt wird (also andere Pferde verletzt oder Zaun kaputt oder was auch immer) dann müsste doch deren Privathaftpflicht einspringen, egal ob jetzt volljährig oder nicht.
Oder hab ich da einen Denkfehler??
Vielen Dank
Gina
mein Pferd soll umziehen und im neuen Vertrag ist folgender Punkt drin.
(8) Pro Pferd ist eine Reitbeteiligung gestattet. Für Beteiligungen über dies hinaus oder für
Personen unter 18 Jahren ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig.
Auf Nachfrage, kam folgende Antwort:
Denn die RB geht dann ja in der Herde rein (in der auch andere Pensionspferde stehen, für deren Sicherheit wir als SB haften müssen) und daher muss eure RB sicher in der Lage sein, nur euer Pferd aus der Koppel zu holen und auch alle Tore wieder sicher zu verschließen (und das auch wenn grad niemand anders am Hof ist um ihr zu helfen), damit da nichts passiert. Wenn durch eine minderjährige nicht so erfahrene RB etwas passieren würde, entsteht u.U. eine Haftungslücke. Wenn du also jemanden als RB also befugst dein Pferd zu reiten, wird sie dir als Tierhalter gleichgesetzt und du bist auch mit dran, wenn sei nicht volljährig ist.
Stimmt... die Reitbeteiligung wird mir als Pferdeeigentümer gleich gesetzt... aber ist das ein Unterschied, ob die volljährig ist oder nicht?
Ich meine... was mein Pferd "anstellt" zahlt meine Pferdehaftpflicht und wenn die RB was macht, wo fremdes Eigentum beschädigt wird (also andere Pferde verletzt oder Zaun kaputt oder was auch immer) dann müsste doch deren Privathaftpflicht einspringen, egal ob jetzt volljährig oder nicht.
Oder hab ich da einen Denkfehler??
Vielen Dank
Gina
Stallwechsel und Frage zu einem Punkt im neuen Vertrag
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire