das ist überhaupt kein pferdethema... aber evtl. findet sich ja der ein oder andere jurist hier wieder.
wenn ich davon ausgehe das der staat nur soweit eingreift wie nur nötig.
sprich ordnungswiedrigkeiten vor strafrecht.
liege ich mit der vermutung richtig das man dennoch wegen falschparkens im knast laden kann?
theorie 1: der täter bezahlt seine knöllchen nicht. parkt aber auch nicht mehr falsch.
vollstreckung der saktion bleibt erfolglos. ist die sanktion fruchtlos?
theorie 2: der täter bezahlt seinen knöllchen, sammelt über die zeit aber ne stolze summe dieser. ist die sanktion fruchtlos?
rechtfertig der umstand das die sanktion fruchtlos war, die anwendung des strafrechts... gibts dazu überhauptwas im strafrecht? also bzgl. falschparkens. denn wenn nicht, ist der täter ohnehin raus aufrund §1 StGB
wenn ich davon ausgehe das der staat nur soweit eingreift wie nur nötig.
sprich ordnungswiedrigkeiten vor strafrecht.
liege ich mit der vermutung richtig das man dennoch wegen falschparkens im knast laden kann?
theorie 1: der täter bezahlt seine knöllchen nicht. parkt aber auch nicht mehr falsch.
vollstreckung der saktion bleibt erfolglos. ist die sanktion fruchtlos?
theorie 2: der täter bezahlt seinen knöllchen, sammelt über die zeit aber ne stolze summe dieser. ist die sanktion fruchtlos?
rechtfertig der umstand das die sanktion fruchtlos war, die anwendung des strafrechts... gibts dazu überhauptwas im strafrecht? also bzgl. falschparkens. denn wenn nicht, ist der täter ohnehin raus aufrund §1 StGB
Ultima Ratio...
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