Hallo zusammen,
eine theoretische Frage aus meinem näheren Umfeld. Person A sucht eine RB für ihr Pferd. Sie möchte für die RB nichts haben, außer, dass die RB Stalldienst macht und die TA-Kosten übernimmt, falls dem Pferd in ihrer Obhut etwas passiert.
Jetzt rätseln wir darüber, ob das so rechtens bzw. durchsetzbar ist. Wenn dem Pferd etwas durch grobe Fahrlässigkeit passiert (RB springt obwohl Pferd Atrose hat und ausdrücklich nicht springen darf), dann könnte man das vielleicht annehmen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das rechtlich wirklich durchsetzen kann, selbst wenn es im RB-Vertrag steht.
Gibt es dazu Ideen/Erfahrungen? Das Thema sorgt grade für Gesprächsstoff bei uns am Stall. ;)
eine theoretische Frage aus meinem näheren Umfeld. Person A sucht eine RB für ihr Pferd. Sie möchte für die RB nichts haben, außer, dass die RB Stalldienst macht und die TA-Kosten übernimmt, falls dem Pferd in ihrer Obhut etwas passiert.
Jetzt rätseln wir darüber, ob das so rechtens bzw. durchsetzbar ist. Wenn dem Pferd etwas durch grobe Fahrlässigkeit passiert (RB springt obwohl Pferd Atrose hat und ausdrücklich nicht springen darf), dann könnte man das vielleicht annehmen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das rechtlich wirklich durchsetzen kann, selbst wenn es im RB-Vertrag steht.
Gibt es dazu Ideen/Erfahrungen? Das Thema sorgt grade für Gesprächsstoff bei uns am Stall. ;)
Pferd verletzt sich in Obhut einer RB - muss die RB für TA-Kosten aufkommen?
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