Hallo zusammen,
gestern hatte ich mal wieder eine Grundsatzfrage.
Ich habe mich nun schon durch diverse Beiträge mit ähnlichen Themen hier gelesen. Ich habe aber den ganz richtigen noch nicht gefunden. Vielleicht verweist ihr mich noch auf den richtigen Thread.
Ich habe eben meine Stute in den Stall geholt. Da seh ich mehr oder weniger aus dem Augenwinkel, wie am Wegesrand ein Auto hält. Steigt ein Mann mit Kleinkind (ca. 1,5-2 Jahre alt) aus, nimmt sich das Kleine auf den Arm und kriecht unter dem ersten Weidedraht durch, um am zweiten Draht die Jungschen zu streicheln.
Die Jungschen Kerle haben wir extra mit zwei Drähten in ca. 1m Abstand eingekoppelt, damit keifende Hengste, die Jungschen und Wallache "nicht doch mal ineinander geraten" und schön auf ihren Koppeln bleiben.
Da meiner momentan seine besonders neugierige Phase hat, ging er natürlich hin. Wie nun Kleinkinder sind, hat das meinem Hoppa eher auf dem Kopf rumgehauen als gestreichelt. Und da drehte mein Kleiner relativ schnell wieder ab, noch ehe ich was sagen konnte.
Wie ist das eigentich rechtlich gesehen?
- Mein Kleiner probiert mal wie Kinderfinger schmecken und ich weiß, dass er nicht losläßt, wenn er mal an eine Möhre denkt. Da bin ich als Pferdebesitzer doch wieder der Doofe. Aber man sperrt ja die Jungschen nicht umsonst in doppelt Draht, da hat man mit einem Kleinkind nicht durchzukriechen.
- Bei den Streichelaktionen des Babys kann es ja z.B. mein Hoppa ins Auge treffen. Wer zahlt dann Tierarzt usw.? Rechtlich ist so ein Zwerg ja nicht haftbar. Aber der Vater hat's ja direkt auf dem Arm und reicht das Kind übern Zaun? Ist der dann haftbar?
LG Gambarie.
gestern hatte ich mal wieder eine Grundsatzfrage.
Ich habe mich nun schon durch diverse Beiträge mit ähnlichen Themen hier gelesen. Ich habe aber den ganz richtigen noch nicht gefunden. Vielleicht verweist ihr mich noch auf den richtigen Thread.
Ich habe eben meine Stute in den Stall geholt. Da seh ich mehr oder weniger aus dem Augenwinkel, wie am Wegesrand ein Auto hält. Steigt ein Mann mit Kleinkind (ca. 1,5-2 Jahre alt) aus, nimmt sich das Kleine auf den Arm und kriecht unter dem ersten Weidedraht durch, um am zweiten Draht die Jungschen zu streicheln.
Die Jungschen Kerle haben wir extra mit zwei Drähten in ca. 1m Abstand eingekoppelt, damit keifende Hengste, die Jungschen und Wallache "nicht doch mal ineinander geraten" und schön auf ihren Koppeln bleiben.
Da meiner momentan seine besonders neugierige Phase hat, ging er natürlich hin. Wie nun Kleinkinder sind, hat das meinem Hoppa eher auf dem Kopf rumgehauen als gestreichelt. Und da drehte mein Kleiner relativ schnell wieder ab, noch ehe ich was sagen konnte.
Wie ist das eigentich rechtlich gesehen?
- Mein Kleiner probiert mal wie Kinderfinger schmecken und ich weiß, dass er nicht losläßt, wenn er mal an eine Möhre denkt. Da bin ich als Pferdebesitzer doch wieder der Doofe. Aber man sperrt ja die Jungschen nicht umsonst in doppelt Draht, da hat man mit einem Kleinkind nicht durchzukriechen.
- Bei den Streichelaktionen des Babys kann es ja z.B. mein Hoppa ins Auge treffen. Wer zahlt dann Tierarzt usw.? Rechtlich ist so ein Zwerg ja nicht haftbar. Aber der Vater hat's ja direkt auf dem Arm und reicht das Kind übern Zaun? Ist der dann haftbar?
LG Gambarie.
Fremder mit Kleinkind an der Jungspundweide
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