Alkohol an den Leinen

lundi 6 octobre 2014

Hallo zusammen,

in der "Reiter Pferde in Westfalen" ist ein interessanter Artikel zu diesem Thema.

Darin steht dass Fahrer von Gespannen von Gerichten so beurteilt werden wie Kraftfahrzeugführer, die Tiergefahr wurde sogar noch aufgerechnet.

Die Annahme dass sie so wie Radfahrer beurteilt werden wegen der niedrigen Geschwindigkeit, sogar besser wegen der fehlenden Gleichgewichtsgefahr ist somit Geschichte.



Ich für meine Person habe es schon lange unterlassen vor oder während der Fahrt Alkoholisches anzurühren, gut, der eine Glühwein im Winter mal ausgenommen.





Alkohol an den Leinen

0 commentaires:

Enregistrer un commentaire

 

Lorem

Ipsum

Dolor