Hallo,
ich habe zur folgender Situation eine Frage bezüglich der Haftung eines gemieteten Pferdeanhänger.
Also Person x leiht sich von einem gewerblichen Anbieter gegen Geld einen Pferdeanhänger, nun geht durch das verschulden von Person x ein Reifen kaputt. (Beim Rückwärtsfahren am Bordstein)
Wer haftet nun für diesen Schaden Person x persönlich, die Versicherung des Pferdeanhängers oder aber die Versicherung des Zugfahrzeuges?
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße fleurchen
ich habe zur folgender Situation eine Frage bezüglich der Haftung eines gemieteten Pferdeanhänger.
Also Person x leiht sich von einem gewerblichen Anbieter gegen Geld einen Pferdeanhänger, nun geht durch das verschulden von Person x ein Reifen kaputt. (Beim Rückwärtsfahren am Bordstein)
Wer haftet nun für diesen Schaden Person x persönlich, die Versicherung des Pferdeanhängers oder aber die Versicherung des Zugfahrzeuges?
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße fleurchen
gemieteter Pferdeanhänger, Schäden etc.
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