Weideunfall durch Vidiastifte: Wie ist die Haftung

lundi 12 janvier 2015

Guten Abend zusammen,



mich beschäftigt derzeit eine Situation an meinem Stall, wo ich zwar nicht direkt betroffen bin, aber meine Freundin. Ihr Pferd wurde an Heiligabend auf der Koppel getreten. Den Tritt hat niemand direkt gesehen, man wurde erst auf ihr Pferd aufmerksam, als er wiehernd auf vorne am Tor stand. Er hatte die Arterie an 2 Stellen offen und das Blut spritzte nur so raus. Dank Druckverband und guter Erstversorgung durch den Tierarzt konnten wir ihn sicher in die Tierklinik verfrachten und dort behandeln lassen. Allerdings wurde zusätzlich ein Griffelbeinbruch diagnostiziert, der nun nach Abheilung der Wunde noch operiert werden muss. Die Kosten werden sich insgesamt mit allem drum und dran auf ca. 4.000 Euro belaufen. Leider hat meine Freundin keine OP-Versicherung abgeschlossen.

Sowohl der erstversorgende Tierarzt, als auch die Tierärzte in der Tierklinik gehen von einer Trittverletzung durch ein Pferd mit Vidiastiften aus. Die Wunde besteht aus 2 tiefen Löchern und dazwischen alles aufgerissen. Am Tag des Unfalls wurde zudem die Koppel nach möglichen Ursachen abgesucht, die Blutpfützen fingen mitten auf der Weide an, wo sich keinerlei gefährliche Gegenstände befanden (haben wir eigentlich sowieso nicht auf der Koppel, aber man kann ja nie wissen).

Nun wurde die ganze Zeit davon gesprochen, dass nur ein Pferd mit Vidiastiften auf der Koppel war. Diese war auch bereit, dies ihrer Haftpflichtversicherung zu melden und heute sollten die Unterlagen gemeinsam ausgefüllt werden. Dort wurde erbeten, dass von allen Pferdebesitzern, dessen Pferde an dem Tag draußen waren, eine Bestätigung vorliegt, dass ihr Pferd keine Hintereisen bzw. Vidiastifte trug. Und auf einmal kommen noch 2 Besitzer damit an, dass ihr Pferd ebenfalls Stifte trägt. Mal ganz davon abgesehen, dass dieses Verhalten absolut unsozial ist (wir standen teilweise gemeinsam mit diesen Besitzern zusammen und haben davon berichtet und sie haben keinen Ton gesagt, sondern nur das eine Mädel mit ihrem Pferd angeschwärzt), weigert sich das Mädel nun, die Schuld auf sich zu nehmen. Die Stallbesitzerin stellt sich auf einmal auch quer und sagt: "Koppelbenutzung auf eigene Gefahr." Die beiden anderen Pferdebesitzer mit ihren Pferden sagen: "Mein Pferd tritt nicht." Und nun steht meine Freundin da und ist ziemlich ratlos.

Grundsätzlich habe ich ja schon öfters gelesen, dass man jedes Pferd haftbar machen kann. Aber wie ist das in einem so speziellen Fall? Die Pferde ohne Hintereisen sollten ja eindeutig raus sein. Was sollten nun die weiteren Handlungsschritte sein, zumal das ganze ja nun auch schon nicht erst gestern war. Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.





Weideunfall durch Vidiastifte: Wie ist die Haftung

0 commentaires:

Enregistrer un commentaire

 

Lorem

Ipsum

Dolor