ist folgende Klausel im Pferdekaufvertrag nichtig?

lundi 1 décembre 2014

Hallo an alle :)



ich hoffe mir kann hier irgendjemand weiterhelfen.



Vor 1 1/2 Jahren habe ich meine Reitbeteiligung abgekauft. Seid dem wird es leider auf dem Hof

immer schlimmer, Geläster von der alten Besitzerin, Gerüchte werden in die Welt gesetzt und so weiter. Vor dem Kauf war alles in Ordung und aber seit dem ist ständig irgendwas, man fühlt sich dort einfach nicht mehr wohl.

Was ich aber alles noch irgendwie ertragen könnte, aber meine Nase (Spitzname:rolleyes:) ist nun auch bald 19 Jahre und sein Rücken tendiert immer weiter zum Senkrücken.

Zum eigentlichen Problem: Unser Reitplatz ist Winter/Herbst sobald es eben nur viel regnet überhaupt nicht mehr nutzbar. eigentlich nur im Sommer und wenn man Glück hat ein bisschen im Frühling. Ich benötige aber wegen oben genannten unbedingt einen Reitplatz um mit meiner Nase ganzjährig tranieren zu können. Sobald ich längere Zeit nichts mehr auf dem Reitplatz machen kann, fangen seine Rückenverspannungen wieder an die ich im Sommer im Griff habe. Wegen all den geschriebenen Sachen möchte ich mir einen neuen Stall suchen ...



...ABER...



...die Vorbesitzerin hat noch 2 andere Pferde und hat mit mir im Verkaufvertrag handschriftlich vereinbart das die Herde bestehen bleibt



"Pferd bleibt in der Herde (Name Pferd 1 / Name Pferd 2) stehen, solange diese besteht"





Jetzt zur eigentlichen Frage,ist das so überhaupt gültig, kann sie mir damit das Recht nehmen alleine den Stall zu wechseln?





(Falls sich jemand fragt wie blöd man sein kann sowas zu unterschreiben, er ist mein absolutes Traumpferd und die rosa Brille hatte ich damals vergessen abzulegen :mad:)





ist folgende Klausel im Pferdekaufvertrag nichtig?

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